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  1. Medien

Konflikte um Windenergie in NRW, Regionen müssen entscheiden

Gegenwind Nutscheid 
 

Die Windkraft spielt eine Schlüsselrolle in der Strategie der Bundesregierung für mehr Klimaschutz.

Der Bund will nun die Länder zu einem schnelleren Ausbau zwingen. Konflikte mit Anwohnerinnen und Anwohnern sind vorprogrammiert

Wie Umweltminister Habeck die Länder zum Windkraftausbau bringen will
Auszug:  Auch beim Artenschutz hat sich die Bundesregierung auf neuen Regeln verständigt. Das Bundesnaturschutzgesetz soll so angepasst werden, dass der Tod einzelner Vögel dem Bau einer Windanlage nicht mehr prinzipiell im Wege steht. Stattdessen soll es ausreichen, die Entwicklung der ganzen Population einer gefährdeten Art zu berücksichtigen. Außerdem sollen bundeseinheitliche Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung festgelegt werden, um die Planungen zu beschleunigen.
 
 
 
 


Auszug Stand: 25.01.2024
Nach aktuellen Berichten vom 25.01.2024 vom Verein VLAB - Verein für Landschaftspflege, Artenschutz & Biodiversität e.V. wurden auf Wunsch vom Habeckschen Wirtschaftsministerium  aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung.
 
In dem Abschlussbericht werden keine konkreten Angaben zu Windrädern oder Standorten genannt. Die Analyse könne Standortgutachten auf lokaler Ebene nicht ersetzen, heißt es. Im Klartext: Die Entscheidung für oder gegen die Errichtung eines Windrades müsse die betroffene Region treffen. Auf den nun als geeignet ausgewiesenen Windenergiebereichen stehen auch die bereits in NRW errichteten Windräder. Diese Standorte nehmen insgesamt etwa 1,1 Prozent der Landesfläche ein, so LANUV-Experte Niklas Raffalski:
Der Ausbau der Windkraft hatte in NRW immer wieder zu Konflikten mit Anwohnern, Kommunen und Naturschützern geführt. „Die Aufgabe besteht also darin, den notwendigen Ausbau der Windenergie möglichst verträglich zu gestalten und mit anderen Nutzungsansprüchen an den Raum, wie zum Beispiel dem Natur- und Artenschutz oder dem Lärmschutz der Bevölkerung, in Einklang zu bringen“, schreibt LANUV-Präsidentin Sibylle Pawlowski in dem Bericht.


Windräder: Nur noch 700 Meter Abstand zu Siedlungsflächen.

Die NRW-Regierung will in dieser Legislaturperiode mindestens 1000 neue Windenergieanlagen in Betrieb nehmen. Dazu soll das Abstandsgebot von 1000 Metern gekippt werden.
In dem Bericht ist ein Mindestabstand von 700 Metern zu Siedlungsflächen angegeben.
Derzeit sind in NRW nach Angaben des LANUV insgesamt 3764 Windenergieanlagen in Betrieb. Vor zehn Jahren waren es 2925. Die Zahl der größten Anlagen mit einem Rotordurchmesser von mehr als 125 Metern sei von 31 im Jahr 2016 auf derzeit 373 Anlagen gestiegen. Im Jahr 2021 wurden 11.384 Gigawattstunden Strom aus Windenergie gewonnen. Zehn Jahre zuvor waren es 4471 Gigawattstunden.
Kein Bundesland genehmigt mehr Windräder als NRW.

Die Windkraft und ihre gefährlichen Auswirkungen auf Menschen

 update: 09.07.2026


Foto: Peter P. Jaeger von dsgs e.V.

 

Bei unseren Bürgern werden ständig Ängste geschürt durch Klimahysterie und vor Energiemangel. Unsere Grüne Ampel-Regierung versucht jetzt übereilt, ihre Ideologie mit dem Bau von Windkraftanlagen durchzusetzen, ohne Rücksicht auf Mensch, Natur und Artensterben. Ausschließlich finanzielle und profitable Gründe stehen im Vordergrund, negative Auswirkungen werden nicht veröffentlicht und Bürgereinsprüche nicht gehört oder abgetan.  Von den Wirtschaftslobbisten und leider auch von einigen Parteien, besonders den Grünen in einem Bericht vom Wirtschaftsminister Habeck,  wird in erster Linie der Artenschutz, das Sterben von Vögeln, Insekten, Fledermäusen  mit den Aussagen abgetan, dass auch Lebewesen sterben könnten, wenn es ums "Grosse Ganze" der Energieversorgung des Menschen geht. Das ist ein unglaublicher Irrtum mit fatalen Auswirkungen und Spätfolgen für uns Menschen und damit auch für unsere Gesundheit. Erst jüngste wissenschaftliche Forschungen mit Patientenberichten zeigen die Folgen von akustischen Störungen oder dem Infraschall auf, der auch durch Windkraftanlagen ausgelöst wird. Neben dem Bienensterben in der Normandie, geschrieben von einem französischem Imker, den ich im Internet gefunden habe, möchte ich seinen Bericht erweitern.

zu viel Lärm durch Windkraft - Lärmmessung und Volksbegehren - PDF

macht der Infraschall von Windkraftanlagen krank -PDF

Auszug aus Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Windkraft:
Hingegen gibt es keine einzige Studie, in der die Unbedenklichkeit der Emissionen von WKA belegt werden konnte. Hinzu kommt, dass in Deutschland die Gesetzes- und Regelwerke zur Abwehr von Gesundheitsschäden den neuartigen Herausforderungen von WKA nicht gerecht werden. So wird nach der geltenden technischen Regel zum BImSch, der TA Lärm, basierend auf der DIN EN 45680 (gerade in Überarbeitung), Tieffrequenzschall und Infraschall messtechnisch völlig unzureichend erfasst und bewertet. Hieraus ergibt sich für betroffene Bürger der Teufelskreis, dass durch behördliche Messungen im Tieffrequenzbereich nichts erfasst wird, woraus abgeleitet wird, dass die Anlage vor einem emissionsrechtlichen Hintergrund unbedenklich ist und die Beschwerden des Bürgers damit unberechtigt sind.
Außerdem zeigte es sich, dass deutlich unterhalb der bislang akzeptierten Schädigungsschwelle durch Dauerbeschallung ein endolymphatischer Hydrops (Anschwellung im endolymphatischen Raum) erzeugt wird, was zu gesundheitlichen Beschwerden führt. Seine Ergebnisse wurden von anderen Autoren bestätigt. SALT zieht aus seinen Untersuchungen folgende Schlussfolgerungen: Der Grundsatz, was man nicht hören kann ist unschädlich, gilt nicht mehr.  Behauptungen wie, es gäbe keine nennenswerten Gesundheitsschäden durch Infraschall, sind beim derzeitigen Stand der Wissenschaft unzweifelhaft falsch.  Es gibt bis heute keine publizierten Studien, die zeigen, dass die langfristige Belastung mit Infraschall unschädlich für den Menschen ist.  Es gibt im Gegenteil zahlreiche Berichte, die zeigen, dass Menschen, die in der Nähe von WKA wohnen, krank werden, mit einer Vielzahl von Symptomen. Der gegenwärtige Kenntnisstand ergibt die Zusammenfassung: Infraschall ist unhörbar, da die Hörbarkeit an die Erregung der inneren Haarzellen geknüpft ist. Unhörbarkeit bedeutet aber keineswegs Unschädlichkeit. Der unhörbare Schalldruck des Infraschalls führt zur Erregung der äußeren Haarzellen und der sensiblen Nerven des Gleichgewichtorgans, die als Nervenimpulse in die verschiedenen Zentren des Gehirns weitergeleitet werden. Die gesundheitlichen Folgen der zwar nicht gehörten, aber ins Gehirn weitergeleiteten Nervenimpulse sind verschiedenartig, lassen sich in drei Gruppen zusammenfassen:  Mechanismus der unbewussten Aufmerksamkeitssteigerung, Tieffrequenzschall versetzt das Stammhirn in einen Alarmzustand, die Folge: Schlafstörungen, Angst, Panik, Blutdruckanstieg, Konzentrationsstörungen,  Amplitudenmodulation durch Empfindlichkeitsänderung der inneren Haarzellen, die Folgen: Pulsation, Unwohlsein, Stresssymptome,  Endolymphatischer Hydrops, die Folgen: Unsicherheit, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel, Übelkeit, Tinnitus, Druckgefühl im Ohr, Symptome wie bei Seekrankheit (nach  (SALT, LICHTENHAN 2012).

Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Immisionen der Windkraftanlagen -PDF


Auch der Mensch wird krank durch Infraschall

Neue Studien belegen Gesundheitliche Probleme bis in 15 km Entfernung von Windrädern. So wird selbst die  10xH Regel (Abstand = zehnfache Höhe des Windrades) der Entwicklung von immer mehr und immer höheren und leistungsstärkeren Anlagen nicht gerecht. 

Gegen hörbaren Lärm können wir uns schützen. Es gibt aber auch Schall den wir bewusst nicht wahrnehmen. So dringt insbesondere der gepulste Infraschall durch geschlossene Fenster, Dächer und über Vibrationen im Boden und Wände in Wohnräume ein.

Es gibt inzwischen tausende von Berichten über Menschen und Tiere, die nicht nur in der Nähe von technischen Anlagen (wie z.B. Wärmepumpen), sondern auch kilometerweit entfernt von Windrädern gesundheitlich beeinträchtigt und krank geworden sind.

Die Beschwerden reichen von schweren Schlafstörungen mit teils ernsten Folgeerkrankungen (u.a. Bluthochdruck, Herz-Rhythmusstörungen) über Hör- und Gleichgewichtsstörungen bis hin zum Burnout, Angsterkrankungen und Depressionen.   

https://www.dsgs-info.de/


Vielen Dank an Herrn Peter  P. Jaeger von dsgs e.V. , der mir diese Unterlagen zur Verfügung gestellt hat, und unter folgendem Link eine Opferorganisation für Infraschallgeschädigte ins Leben gerufen hat. 

https://eifelon.de/kreuzau/infraschall-opfer-organisieren-sich.html

 

 

Quellenverzeichnis

Antrag und Stellungnahme aus 2016 für die geplanten Windkraftanlagen in Windeck

 

Situation in der Nutscheid zu den geplanten Windkraftanlagen

letztes Update: 11.02.2025

Situationen in der Nutscheid, und den Natur- und Landschaftsschutzgebieten Hohes Wäldchen ,  Galgenberg, Neuenhähnen, Elisenthal, Kesselsiefen.
Die Naturschutzgebiete, FFH, Natura2000 wurden relativiert im Zusammenhang mit  Populationen. Arten sind nicht mehr so wichtig.
Hauptsache Strom, obwohl es bessere und saubere Alternativen zur Windkraft gibt. 
 

 
Gegenwind Nutscheid
 
 
1. Lagebeschreibung 
 
2. ökologische Ausgangssituation
 
3. politische Entscheidung
 
4. polikratische Situation
 
5. Regionalteilplanung
 
6. Gravierende Konflikte im Zusammenhang mit der Windkraft
 
7. Stellungnahme zum Regionalplan NRW bis zum 13.2.2025 möglich
 
 
 
 
1. Lagebeschreibung und ökologische Ausgangssituation:
 


Die Karte  zeigt einen Ausschnitt vom Regionalplan Sept. 2024 der Bzreg NRW, die gestrichtelten Flächen sind die ausgewiesenen Windkraftpotenzialflächen, die Linie zeigt die K55


 
 
Biotope und NSG und LSG in der Nutscheid, die Naturschutzverbände des RSK haben bereits 2013 einenAntrag auf die Unterschutzstellung einiger Nebentäler der Nutscheid gestellt.
 
 

Die Karte der DLR zeigt den Umkreis von 3, 7 und 15 km um das Drehfunkfeuer Cola (Col) in Leuscheid Locksiefen
 
 
 
 Foto: DLR Funkfeueranlage
 
 

Bundesminister Dr. Robert Habeck: „Mehr Flächen für Windenergie bei gleicher Sicherheit der Funknavigation: Diese erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Luftverkehrsbehörden ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass wir auf allen Ebenen Hemmnisse abbauen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Durch die Maßnahmen bei der Flugsicherung entstehen mehr Flächen für Windenergieanlagen. Das Ergebnis verbessert die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger Anträge für Windenergieanlagen deutlich.“

Auszug der DLR: Anlagenschutzbereiche werden verkleinert
BMWK und BMDV hatten sich im April 2022 darauf verständigt, auf Grundlage der im Projekt WERAN neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse die Schutzbereiche von Flugsicherungsanlagen zu überprüfen. Auf Grundlage neuer Kriterien hat die DFS nun die Möglichkeit, die Anlagenschutzbereiche der Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) neu zu bewerten und festzulegen, ob diese auf den von der PTB vorgeschlagenen Radius von sieben Kilometer verkleinert werden können. Nur innerhalb dieses Radius müssen bei Bauvorhaben Flugsicherungsaspekte berücksichtigt werden. Diese Neubewertung beginnt am 1. August 2022 und soll bis Ende 2022 abgeschlossen werden. Die schon vorliegenden Ergebnisse erlauben die Verkleinerung der Anlagenschutzbereiche der DVOR Klasdorf, DVOR Gedern und DVOR Fulda bereits zum 1. August 2022. Die DFS erwartet, dass in vielen weiteren Fällen die Verkleinerung erfolgen kann und somit eines der Hemmnisse für die Planung von Windenergieanlagen entfällt.


Anmerkung: Die Grünen machen alles platt, was ihnen in den Weg kommt. Laut neuesten Berichten haben sie es bei der Deutschen Flugsicherung geschafft, dass das Drehfunkfeuer 2026/27 in Leuscheid Locksiefen abgebaut wird. Damit würde die Sicherheit von ca. 2 Mio. Menschen um den Köln Bonner Flughafen gefährdet. Wenn das GPS Signal der zivilen Luftfahrt gestört würde, wäre  der Flugverkehr ohne das Drehfunkfeuer nicht mehr sicher gewährleistet, und somit auch für der militärische Teil des Flughafens. Und das alles, weil die Grünen ihre Windkraftanlagen inmitten der Naturschutzgebiete in der Nutscheid errichten wollen, die innerhalb der neuen, schon angepassten, Flugsicherungszone (7 km) zum Drehfunkfeuer Cola (Col) in Leuscheid Locksiefen liegen.

 
 
 
 

Selbst vor vielen schützenswerten Arten die auf der roten Liste der bedrohten Vogelarten stehen, macht das Ministerium von Habeck nicht halt, es wurden 20 Vogelarten auf Wunsch des Habeckschen Wirtschaftsministerium aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen.  Zusätzlich wurden im Oktober 2024 der Milan, Schwarzstorch und die Wildkatze von dieser roten Liste gestrichen. In den Begründungen der einzigen Natur und Umweltschützern nebst dem beteiligten Umwelt und Naturschutzverein heißt es dann: der Bestand und die Population ist nicht gefährdet. 

Anmerkung: Für wurde von dieser Klientel um jeden Feldhamster gekämpft, heute heißt es Feuer frei wenn es um die unsaubere Energiegewinnung durch die Windkraft geht.

 



Fotomontage: so könnte es im Größenvergleich aussehen zwischen dem Fernmeldeturm in Fort Ommeroth mit 88 m Höhe zu einem geplanten Windrad mit ca. 280 m Höhe
 
 
 
 


Biotope und NSG und LSG in der Nutscheid, die Naturschutzverbände des RSK haben bereits 2013 einen Antrag auf die Unterschutzstellung einiger Nebentäler der Nutscheid gestellt.
 
 
 


Natur- und Landschaftsschutzgebiete in der Nutscheid
 
 
Windpotenzialflächen und NSG in NRW, in blau weitere Windkraftpotentialflächen Lanuv (ohne BSN)
 
 
 

Blick in die Nutscheid mit den Kalamitätsflächen oder auf Zukunftsflächen für die Entwicklung der Biodiversität

 

 
 
So könnte es nach dem neuen Regionalteilplan NRW in der Nutscheid aussehen 
 
2. Ökologische Ausgangssituation: 
Im oberen Teil der Nutscheid, an der höchsten Stelle auf dem "Hohen Wäldchen", mit 375 m  üM. wird mit Schildern auf ein strengstes Betretungsverbot hingewiesen, selbst im Winter besteht dort ein Rodelverbot.
Jetzt soll dort ein Windpark mit 5-11 jeweils über ca. 230 m hohen Windrädern entstehen, umgeben von 5 großen Natur- Landschafts und Vogelschutzgebieten mit den Brutgebieten von Milan, Schwarzstorch und Uhu.
Dazu würden 5.000 Quadratmeter Fläche dauerhaft und 4.000 Quadratmeter vorübergehend versiegelt werden, zusätzlch  die Trassenbildung für die großen Baufahrzeuge.
Um diese höchste Stelle der Nutscheid kreisen im Herbst und im Frühjahr die Zugvögel seit Jahrhunderten zur Orientierung auf ihrer Flugroute, je nach Wetterlage schon in Baumwipfelhöhe. Vermutlich orientieren sie sich an den Wasserscheiden von der Bröl zur Sieg und um Thermik zu finden. Oft kann man sie besonders nachts in den Dörfern unterhalb  sehr deutlich  kreischen  hören als Zeichen, dass sie sehr niedrig fliegen müssen. Das könnte ihnen  jedoch zum Verhängnis werden an den geplanten über 230 m hohen  Flügeln der Windkraftanlagen, die im Bereich  um die  Natur- und Landschaftsschutzgebiete "Hohes Wäldchen" geplant sind.  Sie werden dann scharenweise geschreddert. Laut  Aussagen einiger Windkraftinvestoren  zählen Zugvögel nicht zu den schützenswerten Vögeln. Laut dem EU Vogelschutzgesetz sind jedoch auch sehr seltene und schützenswerte Vogelarten aus Nord und Osteuropa in den jährlichen Vogelzügen zu sichten, die unter besonderem Artenschutz stehen. 
Irritationen:  Regionalforstamt im KSTA, 28.3.2023 zu den Windkraftanlagen. "Insgesamt kann man sagen, dass sich das Wild nach Abschluss der Bauphase an die Störung der Windräder gewöhnt, und die Anlagen können gestoppt werden"

Anmerkung: Beim Wild wurden  offensichtlich die Zug- oder Brutvögel übersehen, ebenso die seltene unter Artenschutz stehende Wildkatze die in der Nutscheid heimische geworden ist.  Außerdem werden sich Menschen  nie an das Geräusch der Windkraftanlagen gewöhnen und besonders nicht an die Langschatten, die würden den Menschen krank machen. Was der Infraschall bei Menschen oder Tierarten auslöst, befindet sich noch in einer wissenschaftlichen Untersuchung.  Die Windkraftanlagen können nicht richtig und effektiv durch Sensoren bei Vogelflug gestoppt werden,  auch nicht mit KI. Eine komplette Abschaltung in Monaten der Zugvögel, kann aus finanzieller Sicht der Anlagenbetreiber ausgeschlossen werden.  Gefährdet sind vorallendingen die Jungvögel der in diesem Gebiet brütenden Vogelarten. Anm: stirbt der Brutvogel, stirbt auch der Jungvogel.

Alle Tier-, Vogel-, und Insektenarten haben ein Recht auf Leben und dürfen nicht wegen der Energiewirtschaft oder Holzgewinnung dezimiert werden. Das sollte besonders von der staatlichen Forstverwaltung berücksichtigt werden, denn das europäische Recht schützt  alle wildlebenden Tier und Vogelarten .

Auskunft der unteren Naturschutzbehörde in Köln zum Abstand der Windkrafträder zu Naturschutzgebieten 

Antrag und Stellungnahme aus 2016 für die geplanten Windkraftanlagen in Windeck 

Die Tier und Vogelwelt im östlichen Rhein-Sieg-Kreis und der Nutscheid

 
 
2. 4. 1979: Vom Rat der Europäischen Gemeinschaft wird einstimmig die EG-Vogelschutzrichtlinie beschlossen.

Feb. 2004: Das neue Naturschutzgebiet „Hohes Wäldchen auf dem Nutscheid wird der Öffentlichkeit vorgestellt.

13. 6. 2004: Im Nutscheid findet – auch im Bereich von den Naturschutzgebieten und in der Brutzeit einiger Vogelarten 

 


 Kartierung Rotmilanbestände in NRW  aus 2016
 


Rotmilan
 
 
 
 
Falke
 
 


der Windecker Uhu 

 
 

Brütender Schwarzstorch 
 
 
 

Krainiche im Siegtal
 
 
 
 
Quelle Wikipedia, viele geschützte Fledermausarten leben in der Nutscheid
 
 
 
 
Wildkatze, die geschützte Wildkatze ist in der Nutscheid heimisch geworden 
 
 
Vogelschutzarten: Fünf Arten sind dort ganz verschwunden.
Eine geringe Anzahl Vögel sind hier anwesend oder brüten hier: UHU, Schwarzstorch (direkt unterhalb), Rückgänge zwischen 20 und 50 % der Baumfalken, Habichte, Rotmilane, Sperber, alles Arten der Prioritätenliste, für die Deutschland im Artenschutz eine besondere Verantwortung hat: an 2. Stelle der Rotmilan, seit der Wahl zum Vogel des Jahres 2000 wurde dem Rotmilan, auch in planungsrelevanter Hinsicht, große Aufmerksamkeit zuteil. Um für die weiteren Planungen in der Landschaft, wie z.B. Windenergienalagen im RSK eine solide Datengrundlage zu schaffen wurde von der Biologischen Station des RSK eine erneute Kartierung des Rotmilans durchgeführt. Im Rahmen der NRW-weiten Kartierung 2011/2012 wurde der Rotmilanbestand im RSK mit 80-94 Paaren angegeben. 

 
Berichte vom Artensterben ausgelöst durch die Windkraftanlagen
 
 
3. aktuelle politische Entscheidung: 
 
 
Aus aktuellem Anlass, vom 25.01.2024, vom VLAB - Verein für Landschaftspflege , Artenschutz & Biodiversität e.V.,  wurden 20 Vogelarten auf Wunsch des Habeckschen Wirtschaftsministerium aus dem Katalog der beim Bau von Windrädern zu prüfenden Tierarten gestrichen. 

Ihr Vorkommen hat bei der Genehmigung  von Windkraftanlagen keinerlei Bedeutung mehr. Auf Natur und Artenschutz wird keine Rücksicht mehr genommen, als nächstes ist der Mensch dran. In einem früheren Beitrag, hat Wirtschaftsminister Habeck den Tod einiger Arten bei der Windkraft bereits erwähnt und in Kauf genommen.  Und das wird mit dem Energiehunger der neuen Graichens und Wirtschaftslobbyisten begründet. Deshalb werden neuere und bessere  Alternativen zur Energiegewinnung geblockt, um jetzt ohne Rücksicht auf die Natur und den Artenschutz  die nichtnachhaltige  und energieunsichere  Windkraft weiter auszubauen, ohne Augenmaß und ohne Berücksichtigung geeigneteren Standorte.


  
 
 
4. Polikratische Situation:  

 
Dem von einer Windecker Klimainitiative dem Rat der Gemeinde Windeck vorgeschlagene Bau eines Windparks in der Nutscheid , wurde in einer Ratssitzung beschlossen. Die GRÜNEN in Windeck haben diesem Antrag  für die Windenergie in der Nutscheid "unreflektiert" zustimmt. Dieses Vorhaben wurde den Bürgern der Gemeinde Windeck von der Initiatorengruppe und leitenden Mitgliedern der Gemeindeverwaltung in der Kabelmetall Schladern mit Aussicht auf die finanziellen Vorteilen für die Gemeinde vorgestellt, und ließ die Frage offen, ob die Entscheidungen der Bzreg. in Köln  berücksichtigt worden, und ob die Bürger nicht in in einer Umlage bereit wären die versprochenen 100.000 zu finanzieren, und dafür den Artenschutz und das Kleinod in der Nutscheid zu retten.

Trotz dieser nur in Aussicht gestellten finanziellen Vorteile muß dieses Vorhaben zum Bau des Windparks in der Nutscheid inmitten der unberührten Biotope sowie den Natur- und Landschaftsschutzgebieten gestoppt werden, wenn auch grundsätzlich die Beschleunigung der Transmission von fossilen hin zu klimaneutralen Energiequellen begrüßt werden muß, jedoch nur unter der Voraussetzung, daß dieser naturverträglich stattfindet. 
 
Gemeinsam mit Ruppichteroth und Waldbröl hat die Gemeinde Windeck den zuständigen Behörden die Nutscheid als eine Potenzialfläche für vorrangige Windenergie angemeldet. Das betrachten viele Umweltverbände- und Vereinen mit großer Sorge. Diese Bedenken werden verstärkt durch den Wegfall von Umweltverträglichkeits- und auch Artenschutzprüfungen zur Beschleunigung künftiger Genehmigungsverfahren.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien darf nicht auf Kosten der Artenvielfalt, des Natur- Landschaftsschutzes gehen, sondern im Sinne der Bürger und unseres Landes, ohne ideologische oder Vorreiterrollen in der Welt präsentieren zu wollen.

Einzig bestehende Naturschutzgebiete sind für den Bau von Windenergieanlagen tabu. Eine Begrenzung zum Bau von Windkraftanlagen in Entfernung zu diesen Gebieten darf nicht geändert werden. 

- Artenvielfalt und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
- Klimaschutz ist Teil des Naturschutzes und nicht dessen Voraussetzung

 
Die Bundesregierung hat sich der Vereinbarkeit beider Ziele verpflichtet.
 
Die ökologischen Belastungsgrenzen beim Verlust der biologischen Vielfalt sind bereits extrem weit fortgeschritten. So fordert die 15. UN-Biodiversitätskonferenz deutlich größere Anstrengungen beim Artenschutz ein, ebenso die Europäische Union und die EU-Gesetzgebung mehr Naturschutzflächen bereit zu stellen.
 
Die Nutscheid ist als Zukunfswald von hohem naturschutzfachlichem Wert.
Mit den Kalamitätsflächen, den von Borkenkäfer befallenen und abgeholzten Flächen, als idealen Standorte für Windenergie zu sprechen, ist nicht gerechtfertig:
 
- Das Gebiet der Nutscheid ist nicht nur das größte zusammenhängende Waldgebiet im Bergischen Land, sondern für den Ballungsraum Köln-Bonn von herausragender ökologischer Bedeutung.
-  Es ist Lebensraum von Arten, für die das Land NRW eine zu erfüllende gesetzliche Verantwortung trägt. So ist sie ein Habitat streng geschützter Arten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Uhu, Wespenbussard, Fledermäusen und neuerdings auch der seltenen und besonders geschützten Wildkatzen. Zahlreiche Nester oder Horste dieser Arten wurden in der Nutscheid gesichtet und kartografiert. Von den biologischen Stationen wird mehrfach darauf hingewiesen, dass im östlichen Rhein-Sieg-Kreis ein Dichte- und Vorranggebiet für den Rotmilan auf europäischer Ebene besteht.

- "Kalamitätsflächen" als Standortvorteil für Windenergie anzuführen, berücksichtigt nicht, dass gerade diese Flächen ein enormes Potential für die Entwicklung von Bioversität haben. Hier entstehen die Wälder der Zukunft, die angesichts der Klimakrise wertvoller denn je für die Natur, und den Menschen werden.
- Genau dieses gilt als exemplarisch für die Nutscheid, wo es gerade in den letzten Jahren eine explosionsartige strukturelle Entwicklung neuer Lebensräume gegeben hat, die die Basis für eine hohe Artenvielfalt bilden. 
- Neben dem Betrieb der Anlagen werden zudem die erforderliche Zuwegung, sowie Trassenbildung für die Unterhaltungsbildung der großen Flächen eine ständige Störquelle darstellen. Auf einigen Flächen der einzigen Bundeswehranlagen herrscht heute ein Betretungsverbot. 
 
Zur Bewältigung der Konfliktlage von Energiesicherheit und der Steuerung von WEA Standorten, kann das Land NRW nach jüngsten Berechnungen 3,1 % seiner Landesfläche für die Errichtung von WEA zur Verfügung stellen. Das ist fast doppelt so viel wie von der Bundesregierung gefordert (1,8%). Dies eröffnet Spielräume, die es im Sinn von Natur- und Klimaschutz zu nutzen gilt. Entsprechende Planungsgebiete für das Land NRW wurden bereits veröffentlicht.   Auf der Ebene der Reginalplanung gibt es dafür einen großen Handlungs- und Steuerungsbedarf, denn nur im Zuge einer raumordnerischen Gesamtplanung lassen sich Naturschutzbelage und die Suche nach möglichst verträglichen, konzentrierten Standorten für die erneuerbaren Energien konfiktarm verbinden, ohne nachweislich wertvolle Biotope,  Natur- und Landschaftsschutzgebiete wie in der Natur zu stören. 
 
Im Entwurf für einen neuen Regionalplan sind bereits Bereiche der Nutscheid für den Schutz der Natur (BSN) dargestellt, viele Umweltverbände und Vereine im RSK haben bereits 2013 einen Antrag bei der Bezirksregierung in Köln auf die Unterschutzstellung einiger Nebentäler der Nutscheid gestellt haben. Ein weitreichender Schutz der Nutscheid und eine regionalplanerische Steuerung der WEA-Standorte stehen noch aus. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Bei der Suche nach Standorten für WEA darf der Natur- und Artenschutz in der Nutscheid nicht in Frage gestellt werden. Viele Naturschutzvereine sind der Auffassung, dass es zur Bewältigung der Konfliktlage im Sinne von Raumordnung und Naturschutz einer Bündelung und Steuerung der Anlagenstandorte auf konfliktarme Standorte bedarf. (siehe Windkraftpotenzialflächen NRW)
Eine Abholzung von Waldbeständen zum Bau, Instandhaltung oder Trassenbildung zur Stromversorgungdarf nicht genehmigt werden.
 
 
 
5. Situation aus der Regionalteilplanung für den Bereich Nutscheid:
 
Dieser Regionalteilplan wurde  am 31. Jan.2025 für Windkraftgenehmigungen für 6 Monate gestoppt.
 
Auszug aus dem Regionalteilplan:
 
 

Der nun öffentlich ausgelegte Regionalplan weist in den „Artenschutzrechtlichen Prüfbögen“ fast durchgehend für die Standorte „WEA-empfindliche Vogel- und Fledermausarten: – Baumfalke (B), Rotmilan (B) – Zwergfledermaus“ aus. Zudem wird sehr oft von „Überlagerungen schutzwürdiger Biotope, welche regional bedeutsam und NSG-würdig“ gesprochen. Diese Defizite hofft man durch eine entsprechende Standortwahl der Windräder (Micro-Siting) lösen zu können, um so nicht anfechtbare Genehmigungen zu erhalten.

 


1. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam und NSG-würdig ist, jedoch kann aufgrund der kleinflächigen Überlagerung im Norden durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) eine Flächeninanspruchnahme vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind


2. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung eines schutzwürdigen Biotops, welches regional bedeutsam und NSG-würdig ist, jedoch kann aufgrund der kleinflächigen Überlagerung im Norden durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) eine Flächeninanspruchnahme vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind


3. Voraussichtliche erhebliche Umweltauswirkungen (kriterienbezogen): nein,- zwar Überlagerung von Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung (Stufe 1), jedoch kann aufgrund der minimalen randlichen Betroffenheit im Süden des Plangebietes durch eine entsprechende Standortwahl der WEA (Micro-Siting) die Betroffenheit vermieden werden, sodass erhebliche Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind.

4. Für den Standort WIND_02 kein Kalamitätsschaden zu erkennen.

5. Anhang G Minderungsmaßnahmen.PDF“ Seite 5 Schwarzstorch = 1.1.) Keine Inanspruchnahme von Laub- und Laubmischwaldflächen. 1.2.) Keine Entnahme oder Beeinträchtigung von Horstbäumen. 2.) Mindestabstand zwischen Mast und Horstbaum: Rotorkreisfläche + 150m.


6. Für das FFH-Gebiet „Kesselsiefen u. Galgenberg“ sowie das FFH-Gebiet „Quellmoor bei Neuenhähnen“ sind Natura-2000-Vorprüfungen durchgeführt worden, welche zu dem Ergebnis gekommen sind, dass erhebliche Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Planung des Windenergiebereichs „WDB_02“ auszuschließen sind !!

 

In den angepassten Stellungnahmen steht u.a.: “ … Die dargestellten Windenergiebereiche belasten den Bereich des Höhenrücken Nutscheid im Vergleich zu anderen Kommunen im Regierungsbezirk über alle Maßen stark.  Nach Bornheim soll der Bereich der Kommunen Eitorf, Windeck, Ruppichteroth und der Nutscheid die zweithöchste Last im gesamten Rhein-Sieg-Kreis tragen … „
 
 
 
Stand 2024
 
Die Flächen auf dem Nutscheidkamm, die größere ist westlich, nördlich und östlich umgeben von älteren Laub-Mischwäldern. Die vorgeschlagenen Flächen betreffen das größte zusammenhängende Waldgebiet im südl. Bergischen Land, welches durch Windindustrie nicht in seiner Funktionalität beeinträchtigt werden sollte. Die teils großflächigen Hiebsflächen nach Borkenkäferkalamität sind dagegen nicht wertlos sondern, Zukunftsflächen des neuen Waldes. Im derzeitigen offenen bis halboffenen Zustand sind diese durch Vorkommen vieler Halboffenlandarten wie Baumpieper, Neuntöter oder Goldammer charakterisiert. Auch die vom Aussterben bedrohte Turteltaube konnte hier nachgewiesen werden. Prägend im Umfeld ist ein weitgehend vollständiges Artinventar, sowohl was die Spechte angeht.  Es ist anzunehmen, dass ein regelmäßig genutzter Flugkorridor zwischen den Brutgebieten in der östlichen Nutscheid und einem Hauptnahrungsgebiet im FFH-Gebiet Bröl besteht. Die Gefahr einer Störung nach §44 Abs. 1 Nr. 2 auf die Schwarzstorchpopulation besteht.

An waldtypischen Großvogelarten kommen nach Daten der Verbände und Hinweisen aus der Meldeplattform Ornitho im Umfeld der Kolkrabe, Habicht, Baumfalke, Wespenbussard oder Waldschnepfe vor (Brutverdacht, Reviere). Desweiteren werden gesehen Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Baumfalke, Wespenbussard. Bei einer hohen Dichte an alten Bruthöhlen der Spechte in den umgebenden Altwäldern sind Folgenutzer wie Hohltaube und zahlreiche Fledermausarten wie Kleiner- oder Großer Abendsegler zu erwarten, die teils als hochschlaggefährdet anzusehen sind.

Die genannten Flächen liegen im Bereich des Nutscheid-Höhenzuges, sind ornithologisch bedeutsam, Dichtezentrum des Schwarzstorches mit mehreren Horststandorten, bedeutende Route für den Kranichzug, aktuelle Wildkatzennachweise. Es muss von einem erhöhtem Tötungsrisiko für die genannten Arten ausgegangen werden.
 
Da laut neuem Planungsrecht mit den daraufhin ausgewiesenen Windvorrangflächen bezüglich Räume geschaffen werden, die kaum noch eine Korrektur im Genehmigungsverfahren zulassen, dürften nur solche Flächen ausgewiesen werden, die schon auf dieser Ebene konfliktarm sind. Ein großer Teil der vorgeschlagenen Flächen wie den großen Waldgebieten der Nutscheid sind das nicht.
 
Das die "Gebiete für den Schutz der Natur" (GSN) sowie die "Bereiche für den Schutz der Natur" (BSN) bei der Suche nach Vorranggebieten nicht zur Verfügung stehen sollten, ergibt sich allein abschließend daraus, dass für ein ausreichendes Angebot an Windkraftanlagen Flächen losgelöst der GSN- und BSN-Flächen in ausreichender Form im Regierungsbezirk zur Verfügung stehen.
Windkraftpotenzialflächen in regiolplanerisch abgegrenzten "Bereichen für den Schutz der Natur" (BSN)  werden von den Expert*innen als naturschutzfachlich ungeeignet für Windkraftanlagen angesehen.
 
Gleichzeitig ist die Regionalplanung aufgefordert,  die Windkraftvorranggebiete so darzustellen, dass sie mit dem FFH-Gebietsschutz vereinbar sind. Also die Mängel zur Abgrenzung der LANUV-Potentialflächen bei der Berücksichtigung des schutzbezogenen FFH-Umgebungsschutzes (80m Mindesabstand vom Mastfuß, 300 m Prüfabstand). 
Die im Artenschutzrecht aufgestellten Mindestabstände zu Horsten der windkraftsensiblen Arten sind zu den Außengrenzen der FFH- und VSG-Gebiete einzuhalten, wenn die Arten Schutzgut der Natura-2000-Schutzgebiete sind. Denn diese Arten müssen im Sinne des Gebietsschutzes im gesamten Schutzgebiet ungestört brüten / sich vermehren können. Pufferzonen entfalten sich nach außen um die Schutzgebiete.
 
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das "überragende öffentliche Interesse" am Windkraftanlagenausbau nur für Entscheidungsspielräume anwendbar ist, die überhaupt der Abwägung zugänglich sind und das öffentliche Interesse nur dann für die Windkraftvorrangzone überwiegt, wenn das Gewicht der betroffenen bzw. entgegenstehenden Belange erkennbar nachrangig ist. Es gibt jedoch keinen zwingenden Vorrang der Windkraft, das Ermessen ist nicht aufgehoben. Dabei ist bei der Auswahl von Vorranggebieten zu beachten, dass die in Artikel 20a GG abgesicherten Vorgaben zum Schutz der biologischen Vielfalt ebenfalls vom Rang her herausgehoben positioniert sind.
Das vom Gesetzgeber erklärte Abwägungsgewicht für die EE-Anlagen ist nicht an das wirtschaftliche Interesse gebunden, sondern an die damit verbundene Wirkung für die Stromerzeugung und den Klimaschutz.
 
Insofern sind auch die Anlagenstandorte auf ihre besondere Eignung zur tatsächlichen Erzeugung von Strom hin zu prüfen (Höffigkeit), also nicht der Bau von Windkraftanlagen als Selbstzweck, sondern die damit verbundene, erwartbare Stromlieferleistung. In der vergleichbaren Standortprüfung gemäß der Idee der Strategischen Umweltprüfung (SUP) sind Artenschutzaspekte für alle windkraftsensiblen Arten zu berücksichtigen, die sich nach dem EU Recht auf wissenschaftliche Basis ergeben. Eine Reduktion auf Arten und Mindestabstände auf der Basis des Anhang1 des  BNatSchG führt zu einer Plangrundlage, die nicht mit EU-Recht vereinbar wäre und würde Anlagegenehmigungen auf der Basis anders ausgewählter Vorranggebiete rechtlich angreifbar machen. Hier sollten in der SUP die Empfehlungen berücksichtigt werden, die aufgrund eines breiten naturschutzfachlichen Kenntnisstandes zusammengekommen sind, wie die Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzarten (LAG VSW), eben nicht politische Setzungen.

Dabei ist zu beachten, dass der FFH-Gebietsschutz und das europäische Artenschutzrecht Regelungen enthalten, die strikt zu beachtendes Recht sind.
 
Über das strikt zu beachtende Verbundnetz des FFH-Gebietsschutzes und über das Netz der GSN und BSN-Flächen hinaus sind zusätzlich Flächen als Verbund- und Freiflächenkorridore im Sinne des §35 LNatSchG NRW relevant, z.B. LANUV-Biotopverbundflächen mit (nur) besonderer Bedeutung. Sie sind im Rahmen der Abwägung ebenfalls zumindest zu berücksichtigen und in Abwägung einzustellen.
 
 
6. Gravierende Konflikte im Zusammenhang mit Windkraftanlagen 
 

7. Stellungnahme zum Regionalplan NRW bis zum 13.2.2025 !! Download Musterformulare !!

 

 
 



 


 Scan: Facebook der Bürgerinitiative Irrweg Windkraft in der Nutscheid
 



 
 Scan: Facebookgruppe der Bürgerinitiative Gegenwind Nutscheid
 
 
 
 
Scan: Facebookgruppe der Bürgerinitiative Gegenwind Windeck
 
 
 
Quellenverzeichnis:
Lanuv,
Bzreg,
https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Bekanntmachungen/bekanntmachung-bezirksregierung-erneuerbare-energien.php
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/bekanntmachungen/aufstellung-des-sachlichen-teilplans-erneuerbare-energien-zum-regionalplan-koeln

Politische Situation in der Nutscheid im Zeitstrahl

update: 11.07.2026

 

 

Stand: Mai 2026
Spanischer Investor Statkraft plant Windpark in der Nutscheid ab 2030
Die geplanten Standorte liegen innerhalb ausgewiesener Windenergiebeschleunigungsgebiete des Regionalplans Köln. Statkraft zur Zahlung einer freiwilligen Kommunalabgabe nach §6 EEG 2023. Die Zahlung in Höhe von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom.. (genannt Judaslohn, der nie kontrolliert werden kann) 
 
 
Spanischer Energieversorger will Riesenwindräder in Windeck und Ruppichteroth bauen
Quelle: Ksta v. 13.05.2026
 

Dezember 2025 Windwildwuchschaos (WWWC)

Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln ist entscheidend für die rechtliche Bewertung der Flächen. Erst mit seiner offiziellen Bekanntmachung, die für den 19. Dezember 2025 geplant ist, werden die sogenannten Entwurfsflächen verbindlich als Windenergiegebiete ausgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt greifen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Genehmigungsverfahren.

Laut Bezirksregierung Köln soll der Sachliche Teilplan „am 19.12.2025 beschlossen werden“. Der Rhein-Sieg-Kreis erklärt zur Vorgehensweise: „Dieses Vorgehen orientiert sich an dem Willen der Landesregierung“, der im Landesplanungsgesetz festgelegt sei.

Der aktualisierte Antrag für Eitorf und Ruppichteroth betrifft acht Anlagen innerhalb und fünf außerhalb der vorgesehenen Windenergieflächen (sogenannte „Entwurfsflächen“) des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln. Diese Flächen sollen laut Bezirksregierung Köln am 19. Dezember 2025 als verbindliche Windenergiegebiete beschlossen werden. Da für Anlagen innerhalb und außerhalb dieser Flächen unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten, hat der Rhein-Sieg-Kreis entschieden, zwei getrennte Verfahren durchzuführen.

Spätestens im Dezember 2025 könnte es soweit sein, dann könnte die Landesregierung ein Windwuchschaos begünstigen.
RED III (siehe unten) könnte dazu benutzt werden oder alles war so geplant.

Ob die Flächenberechnungen der Behörden stimmen, ist strittig. In den älteren Berechnungen wurden die neueren und leistungsfähigeren Anlagen mit Leistungen von über 8 MW vielleicht nicht berücksichtigt. Demzufolge müssten weniger Flächen zur Verfügung gestellt werden. Ebenfalls ist die Zahl der anderen Energiehersteller, Photovoltaik, Balkonkraftwerke ect, drastisch gestiegen.  Diese sollten auch in die Flächenberechnungen einbezogen werden.

In einigen Landkreisen NRWs äußerte sich in der Folge Unmut. Von einem Wildwuchs neuer Windenergieprojekte ist die Rede. Rund 1.400 Anträge für Windenergieanlagen außerhalb sogenannter Vorranggebiete seien eingereicht worden. Dies sei der Bevölkerung nicht zu vermitteln. Die Vorranggebiete sind ebenfalls Teil eines Bundesgesetzes, wonach die Länder angewiesen sind, bis 2032 bis zu zwei Prozent der Landesfläche für Windenergieprojekte zur Verfügung zu stellen. NRW muss die Marke von 1,8 Prozent erreichen und will dies – vorzeitig – bis spätestens 2027 umsetzen.

 

Sept. 2025 Gremium debattierte über Windenergieanlagen in der Nutscheid im östlichen Rhein-Sieg-Kreis.

„Egal, wie die Entscheidung im Regionalplan im Dezember ausfallen wird, wir wissen, dass letztendlich Windenergieanlagen (WEA) dabei herumkommen werden“, stellte der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, Dr. Norbert Möhlenbruch, nach der jüngsten Debatte über Windräder in der Nutscheid fest. In dem Gremium wurde erneut über WEA in dem großen Waldgebiet im östlichen Kreis debattiert.

Dieses Mal ging es um insgesamt acht Anlagen zwischen den Dörfern Balenbach, Lützgenauel, Bourauel und Bohlscheid in Eitorf sowie Litterscheid und Oberlückerath in Ruppichteroth und Eitorf-Rankenhohn. Für die waren beim Naturschutzamt des Kreises Anträge zur Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt worden.

Zehn weitere Anlagen nicht genehmigungsfähig

Ursprünglich geplant waren in der Nutscheid sogar zehn weitere WE-Anlagen, die aber zunächst von der Nesselrodischen Forstverwaltung (Eigentümer) und der Windkraftfirma Hellweg aus Paderborn zurückgestellt wurden, weil sie vermutlich nicht genehmigungsfähig sind. Die Flächen liegen nämlich außerhalb der ausgewiesenen Vorrangzonen, wie Christoph Rüter vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises berichtete.

Das Amt soll jetzt innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme zu den acht Windrädern abgeben, denn der Regionalrat will schon am 19. Dezember eine abschließende Entscheidung dazu treffen. Der Naturschutzbeirat hat in diesem Verfahren kein Widerspruchsrecht. Trotzdem legte ihm das Amt den Antrag zur Beratung vor.

Die jetzt geplanten Windräder sollen auf Kalamitätsflächen gebaut werden. Eigentlich dürfe man wegen Boden- und Artenschutz keine Windräder in Waldgebieten akzeptieren, betonte Möhlenbruch. Aber wenn man aus Kohle (schon in fünf Jahren) und Atomkraft aussteigen wolle, könne man Windkraft nicht nur auf Acker und Wiese beschränken, sondern müsse auch im Wald dafür Standorte suchen, die beim Boden- und Artenschutz am wenigsten Ärger machen.

Yuliya Golbert (BUND) bezeichnete das aus Artenschutzgründen allerdings als sehr kritisch. Max Graf von Nesselrode erläuterte, warum seine Forstverwaltung einige geplante Windkraftanlagen zurückgestellt habe. Dadurch sollten mögliche Flurschäden vermieden werden, sagte er, wenn sich alter Baumbestand direkt in der Nähe befindet. Auf den Hinweis von Möhlenbruch, dass es umfangreiche Kranichzüge über der Nutscheid gebe, betonte Rüter, die seien für NRW nicht relevant.

 Laut einem Fachinstitut in Ostdeutschland gebe es deutschlandweit nur ganz wenige Schlagopfer bei Kranichen zu verzeichnen. Hans-Heiner Heuser (Bergischer Naturschutzverein) wies auf die Bedeutung der Rotmilane im Vogelschutzgebiet des östlichen Kreises hin. Laut Rüter kreisen diese Greifvögel bei ihrer Nahrungssuche in Rotorhöhe und erkennen bei diesen Suchflügen die Gefahren offenbar nicht. Das trifft laut Möhlenbruch auch auf Fledermäuse zu. Deshalb sollte man überlegen, welche Maßnahmen wie Zeiten der Stilllegung man zur Vermeidung ergreifen könne.

Quelle: Harald Röhrig v. Kölner Stadtanzeiger v. 6.10.2025, Rundschau, S. Probach

 

Sept. 2025 2. Offenlage des Teil-Regionalplans Eerneuerbare Energien für den Regierungsbezirk Köln bringt keine Entwarnung für den Artenschutz 

 

17.09.2025 Waldbesitzer baut Forstweg aus, Forstbehörde stoppt Wegebau vor Gericht
Im Urteil heißt es:  Die konkret beabsichtigte Maßnahme kann die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Vorliegend wird mit ortsfremden Materialien ein grundhaft ausgebauter, verbreiterter Weg geschaffen, dessen Oberfläche verdichtet werden soll. Der geplante Weg unterscheidet sich erheblich von den zuvor vorhandenen naturnahen Waldwegen und prägt mithin die Landschaft als Fremdkörper.

Quelle: Agrar heute

 

12.09.2025 Ergänzendes Verfahren für den Windkraftausbau im Landkreis Göttingen, Pressemitteilung Nr. 66/2025 
Kann sich ein Vorhaben außerhalb eines Vogelschutzgebietes nachteilig auf das geschützte Gebiet auswirken, bedarf es einer über eine Vorprüfung hinausgehenden Prüfung der Gebietsverträglichkeit. Die Prüfung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots ist auf den gegenwärtigen Bestand geschützter Tiere beschränkt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden.Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar ist und es zur weiteren Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens eines ergänzenden Verfahrens bedarf. Unter anderem hat es das Fehlen einer Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung bemängelt. Zudem sei bei der Prüfung, ob durch das Vorhaben zulasten des Rotmilans das artenschutzrechtliche Tötungsverbot verletzt wird, versäumt worden, auch sehr wahrscheinliche zukünftige Ansiedlungen von Vögeln zu berücksichtigen. Genehmigungserleichterungen im Zuge der EU-Notfall-Verordnung und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes kämen dem Vorhaben nicht zugute.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht

 

07.08.2025 Stellungnahme zum Zweiten Planentwurfs des Regionalplans NRW 2025
Stellungnahme möglich bis zum 07.08.2025 zum sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan 2025 für den Regierungsbezirk Köln - Zweiter Planentwurf 2025
per Email an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
Betr: Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln- Zweiter Planentwurf 2025 Beteiligung NRW Bezirksregierung Köln
 
01.08.2025 RED III Gesetzliche beschleunigte Naturzerstörung: RED III hebelt Umwelt- und Artenschutz aus

Mit dem RED III-Umsetzungsgesetz beschleunigt die Bundesregierung den Ausbau Erneuerbarer Energien – auf Kosten von Umweltstandards und durch massive Naturzerstörung. Die ehemalige Notfallverordnung der EU diente als Blaupause. Jetzt verankert das neue Gesetz vereinfachte Genehmigungen dauerhaft. Landschaftsschutz, Bürgerrechte und ökologisches Gleichgewicht geraten unter die Räder eines industriegetriebenen Ausbaus (naturschutz-initiative: 17.07.25).

Naturzerstörung als Programm: Rechtsrahmen mit fataler Wirkung

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2413 verwandelt Naturräume in Industrieflächen. Zentrale Passage im Gesetz: „Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land“. Auch außerhalb dieser Zonen lassen sich Projekte künftig schnell und weitgehend unkontrolliert realisieren. Technisch klingt das harmlos – faktisch führt es zu Eingriffen in ökologisch sensible Gebiete und zu einer strukturellen Schwächung des Naturschutzes.

Immissionsschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz verlieren an Kraft. Planer, Betreiber und Projektierer erhalten freie Hand, während Einwände aus der Bevölkerung kaum noch Gehör finden. Die Öffentlichkeit bleibt weitgehend ausgeschlossen, kritische Prüfungen entfallen oft vollständig.

Naturzerstörung im Namen des Fortschritts

Juristisch wird ein neuer Maßstab gesetzt. Der Artenschutz bleibt auf der Strecke, während das sogenannte „überragende öffentliche Interesse“ an der Windkraft alles andere verdrängt. Selbst außerhalb ausgewiesener Windgebiete zählen Eingriffe in Landschaft und Siedlungsnähe künftig als legitim. Der rechtliche Rahmen schwächt die Position von Naturschützern und Verbänden erheblich.

§ 249 BauGB bestätigt diese Entwicklung. „Optisch bedrängende Wirkung“ gilt nicht mehr als Hindernis, solange ein Mindestabstand zur Wohnbebauung eingehalten wird. Der Schutz menschlicher Lebensräume und das Landschaftsbild verlieren an Bedeutung – industrielle Interessen dominieren.

Schwächung des Artenschutzes durch EU-Vorgaben

Besonders kritisch ist der neue Umgang mit streng geschützten Arten. Artikel 16 der RED III-Richtlinie erlaubt Eingriffe, wenn Projektträger geeignete „Minderungsmaßnahmen“ nachweisen. Selbst tödliche Auswirkungen gelten dann nicht mehr als absichtlich. Die einst verbindlichen Regeln der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie büßen an Gewicht ein.

Was ursprünglich als Klimaschutzmaßnahme eingeführt wurde, entwickelt sich zur systematischen Schwächung bewährter Umweltstandards. Der Naturschutz verliert dadurch an Substanz – ausgerechnet in einer Phase, in der Europas Ökosysteme ohnehin unter Druck stehen. Eine Artenselektion durch Windkraft würde damit begünstigt. Mit der Folgerung, erst wenn der vorletzte Vogel durch WEAs vom Himmel geholt würde, könnte damit die Population gefährdet sein. Doch dann ist es zu spät.

Öffentliches Schweigen trotz gravierender Folgen

Medial bleibt der Rechtsumbau nahezu unbeachtet. Dabei droht durch RED III eine langfristige Entwertung europäischer Naturwerte. Der Einfluss von Umweltverbänden sinkt, gleichzeitig steigen die Eingriffsrechte industrieller Akteure. Die Balance zwischen Energiepolitik und Umweltbewahrung geht verloren.

Die Bundesregierung präsentiert die Maßnahmen als modern, digital und effizient. Doch die Realität spricht eine andere Sprache: Naturzerstörung im Rekordtempo, demokratische Entmachtung und eine beunruhigende Entwertung naturnaher Räume.

In den neuen Gesetzen wurde somit das Bundesrecht zum Schutz des einzelnen auf körperliche Unversehrheit dem Wohl der Energieerzeugung untergeordnet. Das bedeutet eine weitere Artenselektion durch Windkraft.


13.2.2025 Stellungsnahme zum Regionalteilplan NRW 2025

Betrifft Regionalplan NRW und Regionalteilplan NRW

Die Landesregierung NRW hat für die geplanten Windkraftanlagen im Regionalteilplan, die außerhalb des noch zu genehmigenden Regionalplans NRW liegen, einen sechsmonatigen Genehmigungsstopp beschlossen. Das Verbot gilt nicht für die  Anträge, für die seit 10 Monaten Genehmigungsunterlagen vorliegen.
1500 dieser Industrieanlagen für NRW sind in der Planung, darunter viele inmitten zusammenhängender Wälder, Naturschutzgebieten, und Biotopen in der Nutscheid.

Die Grünen von Windeck mit der gesponserten Klimainitiative wollen viele dieser Industrieanlagen im Naherholungsgebiet der Nutscheid installieren lassen ohne Rücksichtnahme auf betroffene Bürger, die Natur mit ihren Arten. Oder geht es unter dem Motto Klimaschutz nur um eine Gewinnmaximierung für den Betreiber und Investor? 
Viele Menschen mit ihren Familien sind in unmittelbarer Nähe dieser ca. 260 m hohen Anlagen finanziell und mit ihrer Gesundheit davon bedroht.
Einige dieser Anlagen im Bereich Ruppichteroth und Eitorf sollen direkt an die Ortsgrenzen verbaut werden,  in ca. 520 m Entfernung zu den Immobilien. Mit großen negativen Folgen für Natur, Umwelt, Arten und die Bevölkerung. 
Sie können nicht fliehen, sie sind den wenigen Profiteuren und Betreibern für mehr als 20 Jahre ausgesetzt. Es fehlen umfangreiche Gutachten, die für den Schutz der Bevölkerung notwendig wären, um diese Gefahren abzuwenden.  Die Bezirksregierung leistet sich neben ganzen Stäben von intern beschäftigten Juristen und Anwälten noch zusätzlich die teuersten externen Anwaltskanzleien, alles mit Steuerzahlergeld finanziert. Die betroffenen Bürger sollen kaum Chancen erhalten, um sich gegen diese unsauberen Killermaschinen in der Natur zu wehren.  

Die Einspruchsfrist für den Regionalplan NRW endet am 13.2.2025,  unsere Bürger sollten die letzte Chance nutzen, um diese verordnete Natur- und Artenschädigende Industrieanlagen zu stoppen. Wir brauchen diese unsaubere Energieerzeugung nicht, es gibt genügend bessere und saubere Alternativen.
Download: Stellungsnahme an die Bzreg Köln.
 
 
März 2024 Stellungnahme des BUND AG Windeck zur Windkraft in der Nutscheid 
 
 
 
 
 
Quellenverzeichnis:
 

  1. Gegenwind Nutscheid
  2. Bienensterben durch Windkraftanlagen
  3. Tropen Balsaholz in Windkraftflügeln
  4. Stellungnahme-Lebensqualität-Post-Bzreg

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